Fragen und Antworten

Stellen Sie bei sich, ihrem Kind oder einem Angehörigen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeschwerden fest, kontaktieren Sie Ihren Arzt. Dieser verordnet bei Bedarf logopädische Therapie.

Die meisten Patienten erhalten das Rezept von ihrem Hausarzt. Aber auch ein Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt und Kieferorthopäde kann eine logopädische Therapie verordnen.

Sie kommen in der Regel 1-3 x pro Woche zur Therapie. Die Gesamtdauer der Behandlung ist abhängig vom Grund der Therapie und auch davon, wie intensiv Sie zu Hause üben.

Liegt eine ärztliche Verordnung für logopädische Behandlung vor, werden alle Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Erwachsene zahlen 10% Eigenanteil und 10€ Rezeptgebühr (pro Verordnung). Für Kinder und Jugendliche besteht keine Zuzahlung.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Es ist empfehlenswert sich vorab bei Ihrer Versicherung über den Umfang der Kostenübernahme zu informieren. Zu Beginn der Therapie wird mit Ihnen einen Behandlungsvertrag abgeschlossen, der über die Kosten der Behandlung informiert. Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Ich komme gerne zu Ihnen nach Hause oder besuche Sie im Pflegeheim. Dies sollte entsprechend auf der ärztlichen Verordnung gekennzeichnet sein.

Sie können Termine 24 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail absagen oder verschieben. Möchten Sie kurzfristig, d.h. mit weniger als 24 Stunden Vorlauf, einen Termin absagen, fällt eine Ausfallgebühr an.

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